- nTouristenvisumnicht erforderlich
- nGeschäftsvisumnicht erforderlich
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.
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Alle Passagiere, die nach Deutschland reisen, MÜSSEN das Gesundheitserklärungsformular innerhalb von 72 Stunden vor dem Flug ausfüllen.
Pflichtformular vor dem Eintritt ins Land. Das von Ihnen auszufüllende Formular kann an den Grenzen Deutschlands überprüft werden, ob Sie dieses Formular ausgefüllt haben oder nicht. Wenn Sie das Formular nicht ausgefüllt haben oder falsche Angaben gemacht haben, können rechtliche und administrative Sanktionen drohen. Darüber hinaus kann es sein, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland verweigert wird.
Passkopie. Ein klarer Scan der Informationsseite Ihres gültigen, unterschriebenen Reisepasses. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate nach dem beabsichtigten Abreisedatum aus dem Hoheitsgebiet des Ziellandes gültig sein und mindestens 2 leere Visaseiten haben.
Passbild. Zwei aktuelle Fotos im Passformat - eine aktuelle Aufnahme des gesamten Gesichts mit hellem Hintergrund.
Krankenversicherung. Ein Nachweis einer internationalen Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 EUR, die speziell Reisen in Schengen-Staaten abdeckt, ist erforderlich. Die Police sollte alle Kosten für die Rückführung, medizinische Notfallhilfe und Krankenhausbehandlung für den Aufenthaltszeitraum abdecken. Bewerber können ein kostenloses Angebot erhalten und eine gültige Reiseversicherung über unseren Partner erwerben.
Anschreiben. Ein Schreiben des Antragstellers, in dem er sich selbst vorstellt und den Zweck und die Dauer des Aufenthalts erklärt.
Unbezahlte Reiseroute. Eine Kopie des Reiseplans, der genaue Reisedaten von der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro zeigt. Bitte kaufen Sie keine Tickets, bis Ihr Visum ausgestellt wurde.
Nachweis der Unterkunft. Nachweis der Unterkunft für Ihren gesamten Aufenthalt in Frankreich (z. B. ein Nachweis eines Aufenthaltsorts, wie eine Einladung vom Gastgeber mit einer Kopie seines Reisepasses oder ein Nachweis der Unterstützung usw.)
Nachweis des Familienstandes. Nachweis des Familienstandes (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Sterbeurkunde des Ehepartners, Rationierungskarte, falls zutreffend)
Nachweis der finanziellen Unterstützung. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um sich während des Aufenthalts im Land selbst zu unterstützen, einschließlich Bankunterlagen oder anderen unterstützenden Dokumenten, die Ihr durchschnittliches monatliches Einkommen zeigen.
Nachweis des Wohnsitzes. Ein ausgefülltes und notariell beglaubigtes Formular/Bescheinigung über den Wohnsitznachweis.
Persönlicher Brief. Ein Schreiben, das den Nachweis eines freiberuflichen Plans angibt.
Vollmachtsschreiben. Sie müssen eine Lizenz oder andere Berechtigung vorlegen, um Ihre Fachkenntnisse und Relevanz für die angestrebte Berufsausübung nachzuweisen. Dies ist erforderlich, wenn Sie einen Beruf ausüben möchten, der eine vorherige Fachkenntnis in dem entsprechenden Bereich erfordert, z.B. Medizin, Recht und ähnliches.
Impfpass. Ein Foto Ihrer Impfkarte/Reisepass (png, jpeg)
Pflichtformular vor dem Eintritt ins Land. Das von Ihnen auszufüllende Formular kann an den Grenzen Deutschlands überprüft werden, ob Sie dieses Formular ausgefüllt haben oder nicht. Wenn Sie das Formular nicht ausgefüllt haben oder falsche Angaben gemacht haben, können rechtliche und administrative Sanktionen drohen. Darüber hinaus kann es sein, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland verweigert wird.
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Krankenversicherung. Ein Nachweis einer internationalen Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 EUR, die speziell Reisen in Schengen-Staaten abdeckt, ist erforderlich. Die Police sollte alle Kosten für die Rückführung, medizinische Notfallhilfe und Krankenhausbehandlung für den Aufenthaltszeitraum abdecken. Bewerber können ein kostenloses Angebot erhalten und eine gültige Reiseversicherung über unseren Partner erwerben.
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Passkopie. Ein klarer Scan der Informationsseite Ihres gültigen, unterschriebenen Reisepasses. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate nach dem beabsichtigten Abreisedatum aus dem Hoheitsgebiet des Ziellandes gültig sein und mindestens 2 leere Visaseiten haben.
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Krankenversicherung. Ein Nachweis einer internationalen Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 EUR, die speziell Reisen in Schengen-Staaten abdeckt, ist erforderlich. Die Police sollte alle Kosten für die Rückführung, medizinische Notfallhilfe und Krankenhausbehandlung für den Aufenthaltszeitraum abdecken. Bewerber können ein kostenloses Angebot erhalten und eine gültige Reiseversicherung über unseren Partner erwerben.
Anschreiben. Ein Schreiben des Antragstellers, in dem er sich selbst vorstellt und den Zweck und die Dauer des Aufenthalts erklärt.
Unbezahlte Reiseroute. Eine Kopie des Reiseplans, der genaue Reisedaten von der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro zeigt. Bitte kaufen Sie keine Tickets, bis Ihr Visum ausgestellt wurde.
Nachweis der Unterkunft. Nachweis der Unterkunft für Ihren gesamten Aufenthalt in Frankreich (z. B. ein Nachweis eines Aufenthaltsorts, wie eine Einladung vom Gastgeber mit einer Kopie seines Reisepasses oder ein Nachweis der Unterstützung usw.)
Nachweis des Familienstandes. Nachweis des Familienstandes (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Sterbeurkunde des Ehepartners, Rationierungskarte, falls zutreffend)
Nachweis der finanziellen Unterstützung. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um sich während des Aufenthalts im Land selbst zu unterstützen, einschließlich Bankunterlagen oder anderen unterstützenden Dokumenten, die Ihr durchschnittliches monatliches Einkommen zeigen.
Nachweis des Wohnsitzes. Ein ausgefülltes und notariell beglaubigtes Formular/Bescheinigung über den Wohnsitznachweis.
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Impfpass. Ein Foto Ihrer Impfkarte/Reisepass (png, jpeg)
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Passkopie. Ein klarer Scan der Informationsseite Ihres gültigen, unterschriebenen Reisepasses. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate nach dem beabsichtigten Abreisedatum aus dem Hoheitsgebiet des Ziellandes gültig sein und mindestens 2 leere Visaseiten haben.
Passbild. Zwei aktuelle Fotos im Passformat - eine aktuelle Aufnahme des gesamten Gesichts mit hellem Hintergrund.
Krankenversicherung. Ein Nachweis einer internationalen Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 EUR, die speziell Reisen in Schengen-Staaten abdeckt, ist erforderlich. Die Police sollte alle Kosten für die Rückführung, medizinische Notfallhilfe und Krankenhausbehandlung für den Aufenthaltszeitraum abdecken. Bewerber können ein kostenloses Angebot erhalten und eine gültige Reiseversicherung über unseren Partner erwerben.
Anschreiben. Ein Schreiben des Antragstellers, in dem er sich selbst vorstellt und den Zweck und die Dauer des Aufenthalts erklärt.
Unbezahlte Reiseroute. Eine Kopie des Reiseplans, der genaue Reisedaten von der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro zeigt. Bitte kaufen Sie keine Tickets, bis Ihr Visum ausgestellt wurde.
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Vollmachtsschreiben. Sie müssen eine Lizenz oder andere Berechtigung vorlegen, um Ihre Fachkenntnisse und Relevanz für die angestrebte Berufsausübung nachzuweisen. Dies ist erforderlich, wenn Sie einen Beruf ausüben möchten, der eine vorherige Fachkenntnis in dem entsprechenden Bereich erfordert, z.B. Medizin, Recht und ähnliches.
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Ein Visum ist nicht erforderlich für dieses Reiseziel.
Ein Visum ist nicht erforderlich für dieses Reiseziel.
Hört sich gut an! Was muss ich sonst noch wissen, wenn ich eine Reise nach Deutschland plane?
- Prüfen Sie zunächst die Gültigkeit Ihres Passes.
- Zweitens, stellen Sie sicher, dass Sie freie Seiten für Visa haben.
- Lassen Sie sich informieren, ob Sie für Ihre Anschlussflüge Transit-Visa brauchen.
Fragen Sie bei Ihrer Fluggesellschaft nach, falls Sie internationale Anschlussflüge auf Ihrer Reise nach Deutschland haben. Möglicherweise benötigen Sie für Länder, durch die Sie zu Ihrem Ziel reisen, zusätzliche Transitvisa. Siehe Visabestimmungen des entsprechenden Landes
Persönlicher Besuch
benötigt
Termin
benötigt
Biometrie
benötigt
Die tatsächliche Dauer liegt im Ermessen des Deutschland Konsulats.
- Visum überprüfen
Was die Leute über uns sagen
Germany Visa Policy
The Federal Republic of Germany operates the same Schengen visa policy as other European Schengen countries. The countries in the Union are classified as nation-states in the Schengen area, which characterizes freedom of movement of man and materials, security, and justice. Countries in the Schengen Area are members of the European Union and a few other member states. This policy allows visitors to enter the Schengen Area by land, air, or sea and stay for up to 90 days within a period of 6 months.
Currently, 23 European Union members and 4 non-European Union countries called EFTA members have adopted the Schengen visa policy. Other countries not part of the Union but have adopted a partial policy similar to Schengen are Romania, Bulgaria, Cyprus, Switzerland, Norway, and Iceland. The Republic of Ireland is no longer a part of the Schengen Area but operates its visa policy different from Germany and other Schengen countries.
Visa-Free Countries To Germany
Germany has a special category for visa-free visitors based on their nationality. This category is influenced by the Schengen visa policy, so you will find the same countries in the list of other Schengen countries. They are
- EFTA member states
- European Union
There is also a freedom of movement rule which specifies the movement of citizens of the European Economic Area, the European Union, and the European Free Trade Association member states.
There is also a visa waiver program for nations on the visa-free list whose citizens can stay in Germany for 90 days within 180 days. These visitors can visit for leisure, business or transit visitors but they can't study or work in the country nor can they reside permanently without visas issued by the German consulate abroad.
Note: Citizens from these countries don’t need visas to enter Germany but must apply for ETIAS Approval.
Countries With Shared Schengen Visa Policy With Germany
These 27 countries operate the same visa policy as Germany. Most are members of the Schengen Union, while EU and EFTA nations complete the list.
- Austria – Croatia – Belgium – Czech Republic – Estonia – Denmark – France – Finland – Greece – Italy – Iceland - Liechtenstein – Latvia – Luxembourg – Hungary - Malta– Lithuania – Netherlands – Norway – Portugal – Poland – Slovenia – Slovakia – Sweden – Spain – Switzerland - Croatia
Note: Kindly note that entries into the Schengen Union are currently ongoing with Bulgaria, Romania and Cyprus set to join in future if they can meet the entry requirements. However, these countries still adhere to selected Schengen protocols despite not being Schengen countries.
Types of Germany Visa
You can apply for Etias approval online if you are from a visa-exempt country, or you can visit the German consulate or embassy in your country to submit a visa application. If you only wish to visit for a short time or you would like to visit two or more countries in the region, you can do so on a Schengen visa. Currently, Schengen visas are only issued by the German embassies abroad, but there is a proposal in place to make such applications online. Once the new policy change is adopted, interested short-term visitors will only need to submit their application abroad while the Schengen portal will decide which country should issue the visa.
You can apply for Etias approval using VisaHQ’s secured online portal to get your application across to the authorities.
Germany ETIAS
The European Travel Information and Authorization System, also called ETIAS, is a visa waiver program for pre-screening visitors coming to Europe from visa-exempt countries. Although such visitors are allowed to enter Germany without a visa, the rule, which is set to become fully active in 2024, is already in motion for visa-free visitors.
Before now, eligible visa-free visitors only required valid passports to enter the Schengen Area, but all that is set to change starting in 2024.
Moving forward, they will have to apply for Etias approval before they leave their countries for Germany or any other Schengen country
Deutschland COVID-19 Reisebeschränkungen
- Der Eintritt ist geöffnetSeit dem 11. Juni 2022 wurden vorübergehend alle COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland aufgehoben. Seit diesem Datum sind Einreisen nach Deutschland wieder für alle Reisezwecke (einschließlich Tourismus und Besuchsreisen) gestattet. Für die Einreise nach Deutschland ist kein Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung mehr erforderlich. Personen, die in der Volksrepublik China wohnhaft sind, benötigen jedoch weiterhin einen wichtigen Grund für die Einreise nach Deutschland (aufgrund von Gegenseitigkeit) - dies gilt nicht für deutsche Staatsbürger, die in der Volksrepublik China wohnhaft sind.Voraussetzungen vor der AnkunftGültiger Reisepass. Gültiger nationaler Reisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens 6 Monaten nach dem Abreisedatum.Gültiges Visum. Bitte beachten Sie die oben stehenden Anweisungen, wenn ein Visum erforderlich ist, und beantragen Sie es.
Finden Sie uns in Ihrer Nähe
- Washington, DCAdresseVisaHQ.com Inc.1701 Rhode Island Ave NW
Washington, DC 20036TelefonArbeitszeitenFür Anrufe: Mo-Fr, 8:30 Uhr - 20:30 Uhr ET
Für Besuche: Mo-Fr, 8:30 Uhr - 17:30 Uhr ET
Häufig gestellte Fragen zum Deutschland-Visum
Deutschland Botschaft Liste in United States of America
Deutschland Zoll
- Telefon
Für weitere Informationen zu Reisebeschränkungen, Sicherheitswarnungen, politischen Aktualisierungen und grundlegenden Reiserichtlinien wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Botschaft von deutsche.