Schengen-Visa, ganz einfach

Von der Expertenberatung bis zur vollständigen Abwicklung Ihres Antrags bieten wir das komplette Spektrum an Schengen-Visumdiensten — Ihr vertrauenswürdiger Partner bei jedem Schritt.

1M+ Reisende betreut seit 2003 20+ Jahre Erfahrung 29 Schengen-Länder abgedeckt
Von Reisenden vertraut

Was Reisende über unseren Schengen-Visumservice sagen

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt Ihres Antrags

Welcher Weg es auch ist, Sie erhalten dieselbe vertrauenswürdige VisaHQ-Expertise — ob Sie nur Beratung brauchen oder uns den gesamten Prozess überlassen möchten.

Beratung

Fachkundige Begleitung — Sie reichen den Antrag selbst ein.

  • Alle Ihre Fragen beantworten
  • Die spezifischen Anforderungen Ihres Reiseziels erklären
  • Ihre Unterlagen vor dem Botschaftstermin prüfen
  • Sie auf das Interview vorbereiten
  • Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen
Für Sie erledigt

Komplettservice

Wir betreuen Ihren Antrag von Anfang bis Ende — sofern für Ihr Land verfügbar.

  • Alles aus der Beratung, plus:
  • Die richtigen Unterlagen zusammenstellen und vorbereiten
  • Ihre Antragsformulare ausfüllen und verwalten
  • Terminvereinbarung, wo erforderlich — vorbehaltlich Verfügbarkeit und der Verfahren des Visumzentrums, Konsulats oder der Behörde
  • Meet-&-Greet-Unterstützung an ausgewählten Standorten — vorbehaltlich lokaler Verfügbarkeit bei der Einreichung
  • Ihren Fall von Anfang bis Ende im Blick behalten
20+ Jahre Erfahrung1M+ Reisende betreut29 Schengen-Länder abgedeckt

Welche Option verfügbar ist, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Reiseziel ab — starten Sie oben, und wir zeigen Ihnen den genauen Weg für Ihre Reise.

Meine Optionen ansehen

VisaHQ übernimmt nicht in jedem Land die persönliche Einreichung; Einreichungsunterstützung, Meet & Greet und Terminvereinbarung hängen von Ihrem Reiseziel und der lokalen Verfügbarkeit ab.

Informationen zum Schengen-Visum

Ein Schengen-Visum ist ein Reisedokument, das einer Person die Einreise in den Schengen-Raum für einen bestimmten Zeitraum erlaubt. Der Schengen-Raum besteht aus europäischen Staaten, die die Binnengrenzkontrollen abgeschafft haben und eine gemeinsame Visumpolitik anwenden.

Im Jahr 2026 umfasst der Schengen-Raum 29 Mitgliedsländer — 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Ein gültiges, von einem beliebigen Mitgliedstaat ausgestelltes Schengen-Visum erlaubt Ihnen, während Ihres Aufenthalts frei in die anderen Schengen-Staaten zu reisen, sofern Sie einen Nachweis Ihrer Reisevorbereitungen haben. Sie reisen in der Regel über das Land der ausstellenden Behörde oder Ihr Hauptreiseziel ein.

Ein Schengen-Visum ist die perfekte Art, Europa zu entdecken — ein einziges Dokument öffnet die Tür zu Dutzenden von Ländern und lässt Sie die bemerkenswerte Vielfalt des Kontinents erleben und in seine vielen Kulturen und lokalen Traditionen eintauchen.

29 Mitgliedstaaten

Schengen-Visumländer

Wählen Sie unten ein Land für die Visumanforderungen. Die neuesten Mitglieder — Kroatien (2023) sowie Bulgarien & Rumänien (seit Januar 2025 Vollmitglieder) — gehören jetzt zum Schengen-Raum.

Anforderungen für das Schengen-Visum

Reisende müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um ein Schengen-Visum zu beantragen.

Wenn Sie mehr als einen Schengen-Staat besuchen möchten, beantragen Sie bei der Botschaft des Landes, in dem Sie sich am längsten aufhalten, oder des Landes, über das Sie zuerst in den Schengen-Raum einreisen.
Füllen Sie das Schengen-Visumantragsformular aus und unterschreiben Sie es.
Reichen Sie ein aktuelles Passfoto ein, das den Schengen-Fotoanforderungen entspricht (45×35 mm, neutraler Ausdruck, ohne Brille, heller Hintergrund).
Reisepass, der mindestens 3 Monate nach der Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig ist, mit mindestens 2 leeren Visumseiten.
Kopien aller früheren für Schengen-Staaten ausgestellten Visa.
Flug- und Hotelbuchungen für den gesamten Aufenthalt, mit Ein-/Ausreisedaten und Buchungsreferenzen.
Reiseversicherung, die medizinische Kosten bis zu €30.000 abdeckt und in allen Schengen-Staaten gültig ist.
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszug, Steuerinformationen usw.).

Antragsverfahren für das Schengen-Visum

1

Prüfen Sie, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen, und wählen Sie aus, für welches Land Sie es beantragen.

2

Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es vollständig aus und unterschreiben Sie es.

3

Holen Sie sich den Versicherungsnachweis von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

4

Bereiten Sie einen Kontoauszug und weitere Finanzdokumente vor, die belegen, dass Sie über ausreichende Mittel für Ihre Reise verfügen.

5

Vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Hauptreiseziels (längster Aufenthalt) — idealerweise 2–3 Wochen vor der Reise.

6

Reichen Sie alle Unterlagen ein.

7

Das Konsulat benötigt in der Regel 3–4 Werktage für die Bearbeitung; bestätigen Sie jedoch Ihren Abholtermin für den Fall von Verzögerungen in der Hochsaison.

Gebühren für das Schengen-Visum

Bei der Antragstellung ist eine geringe, nicht erstattungsfähige Gebühr zu zahlen. Die Genehmigung liegt im Ermessen des Konsulats.

VisumartVisumgebühr
Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage)90.00 EUR
Langzeitaufenthalt (über 90 Tage)99.00 EUR
Kindervisum (6–11 Jahre)45 EUR
Kindervisum (unter 6 Jahren)Free / Gratis
Staatsangehörige von Ländern mit einem Visaerleichterungsabkommen mit der EU (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kap Verde)35 EUR
Studierende und begleitende Lehrkräfte, die zu Bildungszwecken reisen (Nachweis erforderlich)Free
Forschende, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken reisen (Nachweis erforderlich)Free
Vertreter gemeinnütziger Organisationen im Alter von 25 Jahren oder jünger, die zu Bildungsveranstaltungen reisenFree

* Für verschiedene Schengen-Länder können unterschiedliche Tarife gelten.

So beantragen Sie ein Schengen-Visum

Schengen visa photo

Derzeit ist es nicht möglich, ein Schengen-Visum vollständig online zu beantragen, statt persönlich zum Konsulat zu gehen. Sie müssen die Formulare ausfüllen, alle Unterlagen zusammenstellen (siehe Liste unten) und den Antrag direkt beim Konsulat stellen.

Buchen Sie zuerst Ihren Termin im Voraus. Planen Sie ihn mindestens 15 Tage vor Ihrer geplanten Abreise, aber nicht früher als 6 Monate vor Ihrer Reise.

Füllen Sie das Antragsformular aus und lassen Sie keine Felder leer. Wenn einige Antworten nicht gegeben werden können, schreiben Sie “N/A” in das entsprechende Feld.

Sobald der Termin vereinbart und das Formular ausgefüllt ist, überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen und machen Sie ein Passfoto, das den Hintergrund- und Größenanforderungen entspricht.

Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und seien Sie bereit, Fragen zu Ihren Reiseplänen und persönlichen Angaben (Ausbildung, Position, Unternehmenshintergrund) zu beantworten.

Einige Länder (z. B. Italien, Frankreich) verlangen biometrische Identifikatoren (Fingerabdrücke und ein digitales Foto). Diese Informationen werden im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert und können für Ihre nächsten Schengen-Anträge wiederverwendet werden.

Brauche ich ein Schengen-Visum?

Sie benötigen vor der Reise ein Schengen-Visum, wenn Sie einen Pass eines der unten aufgeführten Länder besitzen (Anhang I der EU-Verordnung 2018/1806). Staatsangehörige aller anderen Länder sind für Kurzaufenthalte entweder visumbefreit (Anhang II) oder genießen EU/EWR-Freizügigkeit. Inhaber eines gültigen Schengen-Aufenthaltstitels sind ebenfalls befreit. Sie können aus Ihrem Land des ständigen Wohnsitzes beantragen, nicht nur aus Ihrem Staatsangehörigkeitsland.

  • Afghanistan
  • Algerien
  • Angola
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Weißrussland
  • Belize
  • Benin
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Botsuana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Kap Verde
  • Zentralafrikanische Republik
  • Tschad
  • China
  • Komoren
  • Kongo
  • Elfenbeinküste
  • Kuba
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • Ägypten
  • Äquatorialguinea
  • Eritrea
  • Swasiland
  • Äthiopien
  • Fidschi
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea Bissau
  • Guyana
  • Haiti
  • Indien
  • Indonesien
  • Iran
  • Irak
  • Jamaika
  • Jordanien
  • Kasachstan
  • Kenia
  • Kuwait
  • Kirgisistan
  • Laos
  • Libanon
  • Lesotho
  • Liberia
  • Libyen
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Malediven
  • Mali
  • Mauretanien
  • Mongolei
  • Marokko
  • Mosambik
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nauru
  • Nepal
  • Niger
  • Nigeria
  • Nordkorea
  • Oman
  • Pakistan
  • Papua Neuguinea
  • Philippinen
  • Katar
  • Russische Föderation
  • Ruanda
  • São Tomé und Principe
  • Saudi Arabien
  • Senegal
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Sri Lanka
  • Sudan
  • Suriname
  • Syrien
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Thailand
  • Togo
  • Tunesien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Usbekistan
  • Vanuatu
  • Vietnam
  • Jemen
  • Sambia
  • Simbabwe

Versicherung für das Schengen-Visum

Für einen erfolgreichen Schengen-Visumantrag ist eine Reiseversicherung erforderlich. Ihre Versicherung sollte €30.000 abdecken und in allen Schengen-Mitgliedstaaten gültig sein, nicht nur in Ihrem Zielland.

Reiseversicherungen umfassen in der Regel auch einen Stornoschutz für Verluste durch verlorenes Gepäck, annullierte Flüge und andere Fälle höherer Gewalt.

Achten Sie bei der Wahl der Versicherung für einen Schengen-Visumantrag darauf, dass das Dokument für alle Mitgliedsländer gültig ist, nicht nur für Ihr Zielland.

Erforderliche Dokumente — Checkliste

Eine allgemeine Liste für alle Länder — prüfen Sie immer auch die spezifischen Anforderungen des Landes, das Sie besuchen.

1

Reisepass — mindestens 3 Monate nach Ihrer Rückkehr gültig, mit mindestens 2 leeren Seiten.

2

Foto — Passbildformat.

3

Visumantragsformular — ausgefüllt und unterschrieben.

4

Nachweis einer Reisekrankenversicherung.

5

Unterkunftsnachweis — Buchung usw.

6

Nachweis ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt — Kontoauszug usw.

7

Kontaktdaten einer Referenzperson im besuchten Land.

8

Nachweis eines stabilen Einkommens — Steuerinformationen usw.

9

Nachweis einer Beschäftigung oder Immatrikulation in Ihrem Wohnsitzland.

10

Kopien aller Dokumente.

11

Kopien aller in der Vergangenheit ausgestellten Schengen-Visa.

12

Einladungsschreiben — bei Teilnahme an einer Veranstaltung, einem Treffen oder einer Konferenz.

* Alle Dokumente müssen im A4-Format vorliegen. In einigen Ländern kann zusätzlich ein Nachweis über Unternehmerstatus, Familienstand (z. B. Heiratsurkunde) oder ein Nationalpass verlangt werden.

Schengen-Visum-Karte

Schengen-Raum (EU)
Schengen-Raum (nicht EU)
Beitritt später geplant
FAQ

Schengen-Visum: häufig gestellte Fragen

Klare Antworten zum Erhalt eines Schengen-Visums, seiner Nutzung in ganz Europa und den Vorteilen, die es Reisenden bietet.

Was genau ist ein Schengen-Visum, und wohin kann ich damit reisen?
Ein Schengen-Visum für Kurzaufenthalte (Typ C) ist eine einzige Reisegenehmigung, die mit einem Antrag 29 europäische Länder öffnet. Sobald es in Ihrem Pass ist, können Sie die Binnengrenzen frei überschreiten — von Spanien nach Italien fliegen oder mit dem Zug von Deutschland nach Österreich fahren — ohne das Visum erneut vorzuzeigen. 2025 umfasst der Raum alle EU-Mitglieder außer Irland und Zypern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz; Bulgarien und Rumänien wurden im Januar 2025 Vollmitglieder.
Wie lange darf ich mit einem Kurzaufenthaltsvisum im Schengen-Raum bleiben?
Die Grenze liegt bei 90 Tagen innerhalb eines beliebigen rollierenden 180-Tage-Zeitraums, gezählt über alle Mitgliedstaaten zusammen — nicht 90 Tage pro Land. Bei jeder Einreise prüfen die Grenzbeamten die vorangegangenen 180 Tage, sodass mehrere Kurzreisen in einer Saison aus demselben 90-Tage-Budget schöpfen. Eine Überschreitung kann zu Geldstrafen, Abschiebung und künftigen Einreiseverboten führen, daher lohnt es sich, Ihre Tage genau zu zählen.
Wann sollte ich beantragen, und wie lange dauert die Bearbeitung?
Sie können einen Antrag bis zu sechs Monate vor der Abreise und spätestens 15 Kalendertage vor der Reise einreichen. Konsulate entscheiden in der Regel innerhalb von 15 Kalendertagen, in den Sommer- und Winterferien-Spitzen kann sich dies jedoch auf 30–45 Tage verlängern. Eine frühzeitige Antragstellung ist der zuverlässigste Weg, nicht erstattungsfähige Flüge und Hotels zu schützen.
Wenn ich mehrere Länder besuche, wo beantrage ich?
Beantragen Sie beim Konsulat Ihres Hauptreiseziels — dem Land, in dem Sie die meisten Nächte verbringen. Verteilt sich die Zeit gleichmäßig ohne klares Hauptreiseziel, beantragen Sie im Land, über das Sie zuerst in den Schengen-Raum einreisen. Der Antrag beim falschen Konsulat ist ein häufiger Grund für unbearbeitet zurückgegebene Anträge.
Wie viel kostet ein Schengen-Visum im Jahr 2025?
Seit dem 11. Juni 2024 beträgt die konsularische Standardgebühr €90 für Erwachsene und €45 für Kinder von sechs bis elf Jahren; Kinder unter sechs zahlen nichts. Für bestimmte Gruppen gelten ermäßigte oder erlassene Gebühren, etwa für Studierende, die zum Studium reisen, und Staatsangehörige von Ländern mit Visaerleichterungsabkommen. Da die Gebühr durch EU-Recht festgelegt ist, ist sie in jedem Schengen-Konsulat identisch und auch bei Ablehnung des Visums nicht erstattungsfähig.
Was ist der Unterschied zwischen Visa für einmalige und mehrfache Einreise?
Ein Visum für einmalige Einreise erlaubt Ihnen, einmal in den Schengen-Raum einzureisen; wenn Sie ausreisen — selbst für eine kurze Reise in ein Nicht-Schengen-Land — ist das Visum aufgebraucht. Ein Visum für mehrfache Einreise erlaubt wiederholte Einreisen, solange es gültig ist, was sich für mehrstufige Reisen und häufige Geschäftsreisen eignet. Konsulate erteilen Antragstellern mit sauberer Reisehistorie zunehmend langgültige Visa für mehrfache Einreise von einem bis fünf Jahren.
Kann ich mit einem Schengen-Visum langfristig arbeiten oder studieren?
Nein. Das Schengen-Visum für Kurzaufenthalte ist nur für Tourismus, Familienbesuche, Geschäftstreffen, Konferenzen und ähnliche Kurzreisen gedacht. Eine bezahlte Beschäftigung oder ein Kurs von mehr als 90 Tagen erfordert ein nationales Visum für den Langzeitaufenthalt (Typ D), das vom jeweiligen Land ausgestellt wird und einem eigenen Verfahren mit eigenen Dokumenten und Bedingungen folgt.
Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe, und wie vermeide ich sie?
Die üblichen Ursachen sind ein schwacher Mittelnachweis, eine fehlende oder unzureichende Reisekrankenversicherung (sie muss in jedem Mitgliedstaat mindestens €30.000 abdecken), Reisedaten, die zwischen den Buchungen nicht übereinstimmen, und ein dünner Nachweis Ihrer Bindungen zur Heimat, der nicht zeigt, dass Sie zurückkehren werden. Eine schlüssige, vollständig dokumentierte Akte — idealerweise vor Ihrem Termin geprüft — senkt das Ablehnungsrisiko deutlich.
Garantiert ein Schengen-Visum die Einreise nach Europa?
Allein nicht. Ein Visum ist die Erlaubnis, bis zur Außengrenze zu reisen und um Einreise zu bitten; die endgültige Entscheidung liegt beim Grenzbeamten. Bewahren Sie Ihre Belege — Rückflugticket, Unterkunft, Versicherung und Mittelnachweis — im Handgepäck auf, denn man kann sie bei der Ankunft auch mit gültigem Visum verlangen.
Warum VisaHQ nutzen, statt selbst zu beantragen?
VisaHQ prüft Ihre Unterlagen, bevor Sie überhaupt das Konsulat erreichen, weist auf die Lücken hin, die zu Ablehnungen führen, hilft Ihnen, das Antragsformular korrekt auszufüllen, und bereitet Sie auf das Interview vor — mit über 20 Jahren Erfahrung mit Schengen-Visa. Für Erstantragsteller, die mit Versicherung, Buchungen und Finanznachweis jonglieren, ist diese Vorabprüfung oft der Unterschied zwischen einer reibungslosen Genehmigung und einem teuren zweiten Versuch.
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