Schengen-Visa, ganz einfach
Von der Expertenberatung bis zur vollständigen Abwicklung Ihres Antrags bieten wir das komplette Spektrum an Schengen-Visumdiensten — Ihr vertrauenswürdiger Partner bei jedem Schritt.
Was Reisende über unseren Schengen-Visumservice sagen
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt Ihres Antrags
Welcher Weg es auch ist, Sie erhalten dieselbe vertrauenswürdige VisaHQ-Expertise — ob Sie nur Beratung brauchen oder uns den gesamten Prozess überlassen möchten.
Beratung
Fachkundige Begleitung — Sie reichen den Antrag selbst ein.
- Alle Ihre Fragen beantworten
- Die spezifischen Anforderungen Ihres Reiseziels erklären
- Ihre Unterlagen vor dem Botschaftstermin prüfen
- Sie auf das Interview vorbereiten
- Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen
Komplettservice
Wir betreuen Ihren Antrag von Anfang bis Ende — sofern für Ihr Land verfügbar.
- Alles aus der Beratung, plus:
- Die richtigen Unterlagen zusammenstellen und vorbereiten
- Ihre Antragsformulare ausfüllen und verwalten
- Terminvereinbarung, wo erforderlich — vorbehaltlich Verfügbarkeit und der Verfahren des Visumzentrums, Konsulats oder der Behörde
- Meet-&-Greet-Unterstützung an ausgewählten Standorten — vorbehaltlich lokaler Verfügbarkeit bei der Einreichung
- Ihren Fall von Anfang bis Ende im Blick behalten
Welche Option verfügbar ist, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Reiseziel ab — starten Sie oben, und wir zeigen Ihnen den genauen Weg für Ihre Reise.
Meine Optionen ansehenVisaHQ übernimmt nicht in jedem Land die persönliche Einreichung; Einreichungsunterstützung, Meet & Greet und Terminvereinbarung hängen von Ihrem Reiseziel und der lokalen Verfügbarkeit ab.
Informationen zum Schengen-Visum
Ein Schengen-Visum ist ein Reisedokument, das einer Person die Einreise in den Schengen-Raum für einen bestimmten Zeitraum erlaubt. Der Schengen-Raum besteht aus europäischen Staaten, die die Binnengrenzkontrollen abgeschafft haben und eine gemeinsame Visumpolitik anwenden.
Im Jahr 2026 umfasst der Schengen-Raum 29 Mitgliedsländer — 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Ein gültiges, von einem beliebigen Mitgliedstaat ausgestelltes Schengen-Visum erlaubt Ihnen, während Ihres Aufenthalts frei in die anderen Schengen-Staaten zu reisen, sofern Sie einen Nachweis Ihrer Reisevorbereitungen haben. Sie reisen in der Regel über das Land der ausstellenden Behörde oder Ihr Hauptreiseziel ein.
Ein Schengen-Visum ist die perfekte Art, Europa zu entdecken — ein einziges Dokument öffnet die Tür zu Dutzenden von Ländern und lässt Sie die bemerkenswerte Vielfalt des Kontinents erleben und in seine vielen Kulturen und lokalen Traditionen eintauchen.
Alles über Schengen-Visa
Schengen-Visumländer
Wählen Sie unten ein Land für die Visumanforderungen. Die neuesten Mitglieder — Kroatien (2023) sowie Bulgarien & Rumänien (seit Januar 2025 Vollmitglieder) — gehören jetzt zum Schengen-Raum.
Anforderungen für das Schengen-Visum
Reisende müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um ein Schengen-Visum zu beantragen.
Antragsverfahren für das Schengen-Visum
Prüfen Sie, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen, und wählen Sie aus, für welches Land Sie es beantragen.
Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es vollständig aus und unterschreiben Sie es.
Holen Sie sich den Versicherungsnachweis von Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Bereiten Sie einen Kontoauszug und weitere Finanzdokumente vor, die belegen, dass Sie über ausreichende Mittel für Ihre Reise verfügen.
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Hauptreiseziels (längster Aufenthalt) — idealerweise 2–3 Wochen vor der Reise.
Reichen Sie alle Unterlagen ein.
Das Konsulat benötigt in der Regel 3–4 Werktage für die Bearbeitung; bestätigen Sie jedoch Ihren Abholtermin für den Fall von Verzögerungen in der Hochsaison.
Gebühren für das Schengen-Visum
Bei der Antragstellung ist eine geringe, nicht erstattungsfähige Gebühr zu zahlen. Die Genehmigung liegt im Ermessen des Konsulats.
| Visumart | Visumgebühr |
|---|---|
| Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) | 90.00 EUR |
| Langzeitaufenthalt (über 90 Tage) | 99.00 EUR |
| Kindervisum (6–11 Jahre) | 45 EUR |
| Kindervisum (unter 6 Jahren) | Free / Gratis |
| Staatsangehörige von Ländern mit einem Visaerleichterungsabkommen mit der EU (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kap Verde) | 35 EUR |
| Studierende und begleitende Lehrkräfte, die zu Bildungszwecken reisen (Nachweis erforderlich) | Free |
| Forschende, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken reisen (Nachweis erforderlich) | Free |
| Vertreter gemeinnütziger Organisationen im Alter von 25 Jahren oder jünger, die zu Bildungsveranstaltungen reisen | Free |
* Für verschiedene Schengen-Länder können unterschiedliche Tarife gelten.
So beantragen Sie ein Schengen-Visum

Derzeit ist es nicht möglich, ein Schengen-Visum vollständig online zu beantragen, statt persönlich zum Konsulat zu gehen. Sie müssen die Formulare ausfüllen, alle Unterlagen zusammenstellen (siehe Liste unten) und den Antrag direkt beim Konsulat stellen.
Buchen Sie zuerst Ihren Termin im Voraus. Planen Sie ihn mindestens 15 Tage vor Ihrer geplanten Abreise, aber nicht früher als 6 Monate vor Ihrer Reise.
Füllen Sie das Antragsformular aus und lassen Sie keine Felder leer. Wenn einige Antworten nicht gegeben werden können, schreiben Sie “N/A” in das entsprechende Feld.
Sobald der Termin vereinbart und das Formular ausgefüllt ist, überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen und machen Sie ein Passfoto, das den Hintergrund- und Größenanforderungen entspricht.
Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und seien Sie bereit, Fragen zu Ihren Reiseplänen und persönlichen Angaben (Ausbildung, Position, Unternehmenshintergrund) zu beantworten.
Einige Länder (z. B. Italien, Frankreich) verlangen biometrische Identifikatoren (Fingerabdrücke und ein digitales Foto). Diese Informationen werden im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert und können für Ihre nächsten Schengen-Anträge wiederverwendet werden.
Brauche ich ein Schengen-Visum?
Sie benötigen vor der Reise ein Schengen-Visum, wenn Sie einen Pass eines der unten aufgeführten Länder besitzen (Anhang I der EU-Verordnung 2018/1806). Staatsangehörige aller anderen Länder sind für Kurzaufenthalte entweder visumbefreit (Anhang II) oder genießen EU/EWR-Freizügigkeit. Inhaber eines gültigen Schengen-Aufenthaltstitels sind ebenfalls befreit. Sie können aus Ihrem Land des ständigen Wohnsitzes beantragen, nicht nur aus Ihrem Staatsangehörigkeitsland.
- Afghanistan
- Algerien
- Angola
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bahrain
- Bangladesch
- Weißrussland
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Botsuana
- Burkina Faso
- Burundi
- Kambodscha
- Kamerun
- Kap Verde
- Zentralafrikanische Republik
- Tschad
- China
- Komoren
- Kongo
- Elfenbeinküste
- Kuba
- Demokratische Republik Kongo
- Dschibuti
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- Ägypten
- Äquatorialguinea
- Eritrea
- Swasiland
- Äthiopien
- Fidschi
- Gabun
- Gambia
- Ghana
- Guinea
- Guinea Bissau
- Guyana
- Haiti
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Irak
- Jamaika
- Jordanien
- Kasachstan
- Kenia
- Kuwait
- Kirgisistan
- Laos
- Libanon
- Lesotho
- Liberia
- Libyen
- Madagaskar
- Malawi
- Malediven
- Mali
- Mauretanien
- Mongolei
- Marokko
- Mosambik
- Myanmar
- Namibia
- Nauru
- Nepal
- Niger
- Nigeria
- Nordkorea
- Oman
- Pakistan
- Papua Neuguinea
- Philippinen
- Katar
- Russische Föderation
- Ruanda
- São Tomé und Principe
- Saudi Arabien
- Senegal
- Sierra Leone
- Somalia
- Südafrika
- Südsudan
- Sri Lanka
- Sudan
- Suriname
- Syrien
- Tadschikistan
- Tansania
- Thailand
- Togo
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Uganda
- Usbekistan
- Vanuatu
- Vietnam
- Jemen
- Sambia
- Simbabwe
Versicherung für das Schengen-Visum
Für einen erfolgreichen Schengen-Visumantrag ist eine Reiseversicherung erforderlich. Ihre Versicherung sollte €30.000 abdecken und in allen Schengen-Mitgliedstaaten gültig sein, nicht nur in Ihrem Zielland.
Reiseversicherungen umfassen in der Regel auch einen Stornoschutz für Verluste durch verlorenes Gepäck, annullierte Flüge und andere Fälle höherer Gewalt.
Achten Sie bei der Wahl der Versicherung für einen Schengen-Visumantrag darauf, dass das Dokument für alle Mitgliedsländer gültig ist, nicht nur für Ihr Zielland.
Erforderliche Dokumente — Checkliste
Eine allgemeine Liste für alle Länder — prüfen Sie immer auch die spezifischen Anforderungen des Landes, das Sie besuchen.
Reisepass — mindestens 3 Monate nach Ihrer Rückkehr gültig, mit mindestens 2 leeren Seiten.
Foto — Passbildformat.
Visumantragsformular — ausgefüllt und unterschrieben.
Nachweis einer Reisekrankenversicherung.
Unterkunftsnachweis — Buchung usw.
Nachweis ausreichender Mittel zum Lebensunterhalt — Kontoauszug usw.
Kontaktdaten einer Referenzperson im besuchten Land.
Nachweis eines stabilen Einkommens — Steuerinformationen usw.
Nachweis einer Beschäftigung oder Immatrikulation in Ihrem Wohnsitzland.
Kopien aller Dokumente.
Kopien aller in der Vergangenheit ausgestellten Schengen-Visa.
Einladungsschreiben — bei Teilnahme an einer Veranstaltung, einem Treffen oder einer Konferenz.
* Alle Dokumente müssen im A4-Format vorliegen. In einigen Ländern kann zusätzlich ein Nachweis über Unternehmerstatus, Familienstand (z. B. Heiratsurkunde) oder ein Nationalpass verlangt werden.
Schengen-Visum-Karte
Schengen-Visum: häufig gestellte Fragen
Klare Antworten zum Erhalt eines Schengen-Visums, seiner Nutzung in ganz Europa und den Vorteilen, die es Reisenden bietet.